Malsch: +49 (0)7246 9206-0 | Karlsruhe: +49 (0)721 570450-200|info@balzer-kopp.de

Kurzarbeitergeld: Arbeitnehmer sollten Progressionsvorbehalt einkalkulieren

/, covid-19, COVID-19-Pandemie, Umsatzsteuer/Kurzarbeitergeld: Arbeitnehmer sollten Progressionsvorbehalt einkalkulieren

Kurzarbeitergeld: Arbeitnehmer sollten Progressionsvorbehalt einkalkulieren

Aufgrund der Corona-Krise sind viele Arbeitnehmer in Kurzarbeit tätig. Das Kurzarbeitergeld ist als Lohnersatzleistung zwar steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das heißt: Es erhöht den persönlichen Steuersatz, mit dem das restliche Einkommen des Arbeitnehmers versteuert wird. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung kann es daher schnell zu Steuernachzahlungen kommen.
.
Beispiel: Der ledige Arbeitnehmer A bezieht im Jahr 2020 ein Kurzarbeitergeld von insgesamt 4.000 €. Sein zu versteuerndes Einkommen liegt bei 30.000 €. Ohne Kurzarbeitergeld würde seine festgesetzte Einkommensteuer bei 5.187 € liegen, aufgrund des Progressionsvorbehalts erhöht sich die Steuer auf 5.684 €. Das Kurzarbeitergeld führt also zu einer steuerlichen Mehrbelastung der übrigen Einkünfte von 497 €.
.
Hinweis: Wer Kurzarbeitergeld bezieht, sollte also dessen spätere steuererhöhende Wirkung einkalkulieren und gegebenenfalls Rücklagen für eine Steuernachzahlung bilden. Zu beachten ist zudem, dass Arbeitnehmer bei einem Kurzarbeitergeldbezug von mehr als 410 € pro Jahr zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind (Pflichtveranlagung).
2020-10-27T16:08:24+01:00 Oktober 26th, 2020|Corona, covid-19, COVID-19-Pandemie, Umsatzsteuer|

Balzer & Kopp – Steuerberater

Wir, die Kanzlei Balzer & Kopp Steuerberater Wirtschaftsprüfer, sind eine Mittelständische Kanzlei und sprechen die Sprache unserer Mandanten. Durch unser Team aus Spezialisten bieten wir eine übergreifende Beratung in allen Fachebereichen an.

Jens Kopp – Wirtschaftsprüfer

Durch die Doppelqualifikation von Herrn Kopp können wir Ihnen auch die Prüfung Ihres Unternehmens ermöglichen. Herr Kopp verfügt über langjährige Erfahrung ( Big Four) in der Wirtschaftsprüfung und kann Sie auch in den unterschiedlichsten betriebswirtschaftlichen Fragestellungen kompetent beraten.