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Kurzarbeitergeld: Arbeitnehmer sollten Progressionsvorbehalt einkalkulieren

2020-10-27T16:08:24+01:00 Oktober 26th, 2020|Corona, covid-19, COVID-19-Pandemie, Umsatzsteuer|

Aufgrund der Corona-Krise sind viele Arbeitnehmer in Kurzarbeit tätig. Das Kurzarbeitergeld ist als Lohnersatzleistung zwar steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das heißt: Es erhöht den persönlichen Steuersatz, mit dem das restliche Einkommen des Arbeitnehmers versteuert wird. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung kann es daher schnell zu Steuernachzahlungen kommen. . Beispiel: Der ledige Arbeitnehmer A bezieht im Jahr [...]

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