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Infocenter 2018-05-24T12:48:36+02:00

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  • Zusammenveranlagung mit Ehegatten-Splitting
    Im Lohnsteuerabzugsverfahren steht Ehegatten die Möglichkeit offen, zu den bisherigen Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV die neue Steuerklasse IV plus Faktor zu wählen. Ziel des neuen Faktorverfahrens ist, den Lohnsteuereinbehalt möglichst exakt zu berechnen, so dass Nachzahlungen bei der Steuerveranlagung weitgehend vermieden werden können. Hier können Sie die Auswirkung der Steuerklassenwahl selbst berechnen.

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Balzer & Kopp – Steuerberater

Wir, die Kanzlei Balzer & Kopp Steuerberater Wirtschaftsprüfer, sind eine Mittelständische Kanzlei und sprechen die Sprache unserer Mandanten. Durch unser Team aus Spezialisten bieten wir eine übergreifende Beratung in allen Fachebereichen an.

Jens Kopp – Wirtschaftsprüfer

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